Nur gekennzeichnete Ketten verwenden (Kettenanhänger ).
Aufhängeglieder von Anschlagketten so groß wählen, dass sie im Kranhaken frei beweglich sind.
Ketten vor dem Anschlagen ausdrehen.
Ketten nicht mehrfach um Lasthaken schlingen und nicht unter Last über scharfe Kanten ziehen.
Steifgezogene Ketten und Ketten mit gebrochenem oder angerissenem Kettenglied, Querschnittsminderung, Korrosionsnarben u.a. sofort aussondern und nicht mehr ver wenden.
Ketten nicht mehr benutzen, wenn
eine Längung um mehr als 5% bei der Kette oder beim Einzelglied (innen) gemessen wird,
eine Abnahme der Nenndicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10% festgestellt wird.
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z. B.:
arbeitstäglich auf einwandfreien Zustand,
nach Einsatzbedingungen, mind. 1 x jährlich durch eine “zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger).
Kennzeichnung von zweisträngigen Anschlagketten der Güteklasse 2
Quelle: BG BAU
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