Fahrbare Arbeitsbühnen

Ein fahrbares Arbeitsgerüst
Quelle: BG BAU

Gefährdungen

  • Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage, unvollständiger Aufbau oder nicht sachgerechte Benutzung, z. B. beim Verfahren, können zu Absturzunfällen führen.

Schutzmaßnahmen

  • Fahrbare Arbeitsbühnen dienen als Arbeitsmittel für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in und außerhalb von Gebäuden. Die Belaghöhe richtet sich nach der Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers und darf
    • in Gebäuden maximal 12,00 m
      und
    • außerhalb von Gebäuden maximal 8,00 m betragen.
  • Aus Gerüstbauteilen errichtete fahrbare Gerüste sind keine fahrbaren Arbeitsbühnen und müssen auf ihre Brauchbarkeit geprüft und nachgewiesen werden.
  • Beachte, dass bei der Verwendung ab 1,0 m Absturzhöhe eine Gefährdung durch Absturz vorliegt.

Aufbau

  • Fahrbare Arbeitsbühnen nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers errichten:
    • Nur Bauteile eines Herstellers verwenden.
    • Ausleger zur Verbreiterung der Standfläche bzw. Balastierung entsprechend Standhöhe nach Aufbau- und Verwendungsanleitung montieren.
  • Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden.
  • Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.
  • Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein Nummer 3.
  • Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander oder Gebäuden/Bauteilen sind unzulässig.
  • Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten. Ausnahme: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässt dieses ausdrücklich zu.
  • An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein Nummer 1.
  • Ballast ist nach den Angaben aus der Aufbau- und Verwendungsanleitung sicher anzubringen. Hierfür sind feste Baustoffe, z. B. Stahl oder Beton, jedoch keine flüssigen oder körnigen Baustoffe zu verwenden.

Verwendung

  • Zulässige Belastung beachten.
  • Fahrbare Arbeitsbühnen nicht als Fanggerüste einsetzen.
  • Fahrbare Arbeitsbühnen nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.
  • Fahrrollen müssen vor jeder Benutzung immer durch Bremshebel festgesetzt werden Nummer 2.
  • Jeglichen Anprall vermeiden.
  • Nur in Längsrichtung oder übereck verfahren.
  • Vor dem Verfahren lose Teile gegen Herabfallen sichern.
  • Nicht auf Belagflächen abspringen.
  • Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig.
  • Bei aufkommendem Sturm und nach Beendigung der Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnen gegen Umsturz sichern.

Prüfungen

  • Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach der Montage und vor der Verwendung von einer “zur Prüfung befähigten Person” zu prüfen.
  • Vor Arbeitsaufnahme Inaugenscheinnahme durch eine “fachkundige Person”, insbesondere Seitenschutz und Ballastierung.

Weitere Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DIN EN 1004