Falsch dimensionierte oder unvollständig aufgebaute Fanggerüste sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage können zu Absturzunfällen führen.
Allgemeines
Wenn bei Arbeiten auf einer Fläche mit nicht mehr als 22,5° Neigung an der Absturzkante als Sicherungsmaßnahme kein Seitenschutz angebracht werden kann, müssen statt dessen Fanggerüste verwendet werden, die ein Auffangen abstützender Personen gewährleisten.
Quelle: BG BAU
Quelle: BG BAU
Quelle: BG BAU
Schutzmaßnahmen
Bei der Verwendung von Fanggerüsten ist u. a. folgendes zu beachten:
zur Reduzierung der Gefährdung den Höhenunterschied zwischen Absturzkante und Gerüstbelag möglichst minimieren,
der max. Höhenunterschied zwischen Absturzkante und Gerüstbelag darf bei Fanggerüsten mit einer Breite der Fanglage von mind. 0,90 m nicht mehr als 2,00 m betragen.
Gerüstbauteile nicht ausbauen.
kein Material auf dem Fangbelag lagern.
Prüfungen
Gerüstersteller: Prüfung durch eine “zur Prüfung befähigte Person” nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).
Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine “qualifizierte Person” des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).