Unvollständig aufgebaute Gerüste sowie eigenmächtig vorgenommene Veränderungen am Gerüst können zu Absturzunfällen oder Gerüstumstürzen führen.
Allgemeines
Fassadengerüste sind Gerüste mit längenorientierten Gerüstlagen, die als Standgerüste unmittelbar auf dem Untergrund stehen.
Fassadengerüste müssen standsicher, über einen sicheren Zugang erreichbar und betriebssicher sein (keine Absturzgefährdung).
Nachweis der Brauchbarkeit als allgemein anerkannte Regelausführung ist erbracht, wenn z. B. eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (erteilt durch DIBt) und die dazugehörige Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) vorliegen.
Fassadengerüste können erstellt werden z. B. durch:
Gerüstsysteme (z. B. Rahmen-, Modulgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen (Regelausführung – allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und AuV),
Stahlrohrkupplungsgerüste (Regelausführung – DIN 4420-3 und AuV).
Abhängig von den durchzuführenden Arbeiten Lastklasse und Breitenklasse wählen sowie Ständer- und Riegelabstände und Belagstärke festlegen.
Für das Absetzen von Lasten mit dem Hebezeug ist mind. Lastklasse 4 erforderlich.
Quelle: BG BAU
Schutzmaßnahmen
Untergrund
Tragfähigen Untergrund als Aufstandsfläche für das Gerüst verwenden.
Die Tragfähigkeit des Untergrundes kann beeinträchtigt sein durch z. B.: Schächte, Kanäle, Zisternen, unzureichend verdichteter Baugrund, Nähe zu Böschungen von Baugruben und Gräben.
Zur Verbesserung der Tragfähigkeit lastverteilende Unterlagen verwenden.
Keine Baustoffe, wie z. B. Mauersteine als Unterlage verwenden.
Bei schrägem Untergrund lastverteilende Unterlage so ausbilden, dass der Gerüstfuß horizontal aufgesetzt werden kann.
Gerüste nur mit Fußspindel als Auflager verwenden, Rohre oder Rahmen nicht direkt auf den Untergrund stellen.
Verankerung
Bei Gerüsten sind Anordnung (Anzahl und Höchstabstände) und Verankerungsart der Montageanweisung zu entnehmen.
Gerüst fortlaufend mit dem Aufbau zug- und druckfest an tragfähigen Bauteilen der Fassade verankern. Bereits mit dem Aufbau des ersten Gerüstfeldes ist eine Sicherung gegen Umkippen vorzunehmen (siehe AuV).
Verankerungen in der Nähe der Gerüstknotenpunkte anordnen.
Ist kein geeigneter Verankerungsgrund vorhanden bzw. kann das durch die AuV vorgegebene Verankerungsraster nicht eingehalten werden, sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit in der Montageanweisung festzulegen.
Eine eventuell notwendige Ballastierung ist nur mit festem Material (z. B. Beton- oder Stahlgewichte) auszuführen, keine flüssigen oder körnigen Materialien in Behältern verwenden.
Quelle: BG BAU
Zugänge
Alle Arbeitsplätze müssen über sichere Zugänge erreichbar sein. Als Zugänge eignen sich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern. Alle 50 m Gerüstlänge (Abwicklung) mind. ein Zugang.
Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig
bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m oder
bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,
wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. umfangreicher Materialtransport, schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Sind Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht einsetzbar, können Leitern verwendet werden.
Gerüstbelag
Jede benutzte Gerüstlage muss voll ausgelegt sein.
Bei umlaufender Einrüstung einer Bauwerksecke den Gerüstbelag in voller Breite um die Ecke herumführen.
Bei systemfreien Belägen genügend große Überdeckungen im Bereich der Riegel vorsehen.
Der Belag darf nicht wippen, abheben oder ausweichen (Belagsicherung).
An der Innenseite des Gerüstes darf der horizontale Abstand zwischen Belag und Bauwerk höchstens 0,30 m betragen.
Klappen in Durchstiegsbelägen nach dem Durchstieg geschlossen halten.
Seitenschutz
Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett und ist an den Außen- und Stirnseiten des Gerüstes zu montieren.
An der Innenseite des Gerüstes Seitenschutz montieren, wenn zwischen Belag und Bauwerk der horizontale Abstand mehr als 0,30 m beträgt. An der Innenseite darf auf das Bordbrett verzichtet werden, wenn Arbeiten an der Fassade ausgeführt werden.
Innen liegender Leitergang, der nur vertikal als Verkehrsweg genutzt wird, mit mind. zweiteiligem Seitenschutz einschließlich der Stirnseiten sichern.
Kennzeichnung
Kennzeichnung (sinnvollerweise am Zugang ) ist Bestandteil der Prüfung und Voraussetzung für die Inaugenscheinnahme, Inhalt:
Name, Adresse und Telefonnummer des Gerüsterstellers
Gerüstbauart
Last- und Breitenklasse
Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung
Warnhinweise
Datum der letzten Prüfung
Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen “Zutritt verboten” kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.
Quelle: BG BAU
Prüfungen
Gerüstersteller: Prüfung durch eine “zur Prüfung befähigte Person” nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).
Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine “qualifizierte Person” des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).
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