Fußschutz

Teile eines Schuhes
Quelle: BG BAU

Gefährdungen

  • Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen besteht die Gefahr des Stolperns, Rutschens, Stürzens, Verbrennens, dass Nägel durch Schuhsohlen durchgetreten werden oder dass schwere Teile herabfallen oder dass Kräfte auf das Fersenbein einwirken.

Auswahl/Benutzung

  • Geeigneter Fußschutz ist entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch ergonomische Aspekte, wie z. B. Passform, Schuhverschluss, Schuhform.
  • Nur CE-gekennzeichnete, baumustergeprüfte Produkte bereitstellen/benutzen.
  • Fußschutz vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme prüfen und ggf. festgestellte Mängel melden. Nicht ordnungsgemäßer Fußschutz ist der Benutzung zu entziehen.
  • Fußschutz gemäß Herstellerangaben reinigen.
  • Bei erhöhtem Fußschweiß sollte der Fußschutz täglich gewechselt werden, damit der Fußschutz durchtrocknen kann. Alternativ 2. Paar bereitstellen.

Bauarten/Materialien

Schuhformen

A = Halbschuh
B = Stiefel niedrig
C = Stiefel halbhoch
D = Stiefel hoch
E = Stiefel oberschenkelhoch

Klassifizierungsarten

I = Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II = Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (z. B. PU oder PVC-Stiefel)

Fußschutzarten

  • Sicherheitsschuhe (S) mit Zehenkappen für hohe Belastungen (Prüfenergie 200 Joule/Druckkraft 15 kN), Berufsschuhe (O) besitzen keine Zehenkappe.

Sicherheitsschuhe

  • mit durchtrittsicherem Schuhunterbau (S3, siehe Tabelle) sind z. B. erforderlich bei
    • Rohbau-, Tiefbau- und Straßenbauarbeiten,
    • Gerüstbau,
    • Abbrucharbeiten,
    • Ausbauarbeiten (Putzer-, Stuck-, Fug-, Fassadenverkleidungsarbeiten),
    • Arbeiten in Beton- und Fertigteilwerken mit Ein- und Ausschalarbeiten,
    • Arbeiten auf Bauhöfen oder Lagerplätzen.
  • Metallische Einlagen verwenden, wenn Gefahr des Durchstichs von Nägeln etc. mit Durchmesser < 4 mm besteht.
  • ohne durchtrittsicheren Schuhunterbau (siehe Tabelle) sind ausreichend, sofern nicht mit dem Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände zu rechnen ist.

Sonderschuharten

Fußschutz für Schweißer

An dem vorderen 2/3 der Schuhoberfläche, dürfen sich keine Elemente befinden, an der sich flüssiges Metall einfangen kann. Schnallen und Nieten zur Befestigung, die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Quelle: BG BAU

Fußschutz für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen

  • Bei hohen Drücken (> 250 bar) und kurzer Lanzenlänge (< 0,75 m) ist spezieller Fußschutz (I oder II) erforderlich oder es sind spezielle Gamaschen zu verwenden (Schutzbereich durchgehend vom Fußrücken bis zum Schienbein).

Fußschutz zum Schutz gegen Kettensägenschnitte

Je nach Kettengeschwindigkeit gibt es unterschiedliche Schutzniveaus mit durchgehendem Schutzbereich vom Fußrücken bis zum Schienbein.Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Zulässig sind Sicherheitsschuhe (I, II) der Schuhformen C, D oder E.
Quelle: BG BAU

Fußschutz zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

  • Diese müssen der elektrischen Klasse 00 (500 V~ oder 750 V=) oder ggf. der elektrischen Klasse 0 (1000 V~ oder 1500 V=) entsprechen.
  • Der Fußschutz muss generell der Klassifizierungsart II entsprechen.

Orthopädischer Fußschutz

  • Auch orthopädischer Fußschutz muss baumustergeprüft und zertifiziert sein sowie ein CE-Zeichen tragen. Für einen Überblick über orthopädischen Fußschutz siehe Internetseite des Sachgebietes “Fußschutz”.

Fußschutz zum Schutz gegen Chemikalien (I, II)

Fußschutz der Klasse I soll gegen bestimmte Chemikalien schützen (Schuhform A ist nicht zulässig).Fußschutz der Klasse II ist gegen bestimmte Chemikalien hochwiderstandsfähig (Schuhform A oder B sind nicht zulässig).
Quelle: BG BAU

Fußschutz mit wärmeisolierendem Schuhunterbau (Sohlenkomplex)

  • Dieser ist bei Arbeiten auf heißen (z. B. Schwarzdeckeneinbau) oder extrem kalten Untergründen erforderlich.

Tabelle: Sicherheitsrelevante Grund- und Zusatzanforderungen
Quelle: BG BAU

I: Fußschutz aus Leder oder anderen Materialien
II: Fußschutz vollständig geformt oder vulkanisiert
*): Anforderungen bauartbedingt erfüllt
**): Nur bei Berufsschuhen (bei Sicherheitsschuhen bereits in den Grundforderungen enthalten)

Kennzeichnung

  • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches in welchem Fußschutz zu benutzen ist:
Gebotszeichen: Fußschutz benutzen!

Weitere Informationen:
BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Leitlinie “Risikobeurteilung von Arbeiten mit Verletzungsgefahren von Fuß oder Knie” (www.dguv.de/psa)