Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen besteht die Gefahr des Stolperns, Rutschens, Stürzens, Verbrennens, dass Nägel durch Schuhsohlen durchgetreten werden oder dass schwere Teile herabfallen oder dass Kräfte auf das Fersenbein einwirken.
Auswahl/Benutzung
Geeigneter Fußschutz ist entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch ergonomische Aspekte, wie z. B. Passform, Schuhverschluss, Schuhform.
Nur CE-gekennzeichnete, baumustergeprüfte Produkte bereitstellen/benutzen.
Fußschutz vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme prüfen und ggf. festgestellte Mängel melden. Nicht ordnungsgemäßer Fußschutz ist der Benutzung zu entziehen.
Fußschutz gemäß Herstellerangaben reinigen.
Bei erhöhtem Fußschweiß sollte der Fußschutz täglich gewechselt werden, damit der Fußschutz durchtrocknen kann. Alternativ 2. Paar bereitstellen.
Bauarten/Materialien
Schuhformen
A = Halbschuh B = Stiefel niedrig C = Stiefel halbhoch D = Stiefel hoch E = Stiefel oberschenkelhoch
Klassifizierungsarten
I = Schuhe aus Leder oder anderen Materialien II = Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (z. B. PU oder PVC-Stiefel)
Fußschutzarten
Sicherheitsschuhe (S) mit Zehenkappen für hohe Belastungen (Prüfenergie 200 Joule/Druckkraft 15 kN), Berufsschuhe (O) besitzen keine Zehenkappe.
Sicherheitsschuhe
mit durchtrittsicherem Schuhunterbau (S3, siehe Tabelle) sind z. B. erforderlich bei
Arbeiten in Beton- und Fertigteilwerken mit Ein- und Ausschalarbeiten,
Arbeiten auf Bauhöfen oder Lagerplätzen.
Metallische Einlagen verwenden, wenn Gefahr des Durchstichs von Nägeln etc. mit Durchmesser < 4 mm besteht.
ohne durchtrittsicheren Schuhunterbau (siehe Tabelle) sind ausreichend, sofern nicht mit dem Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände zu rechnen ist.
Sonderschuharten
Fußschutz für Schweißer
An dem vorderen 2/3 der Schuhoberfläche, dürfen sich keine Elemente befinden, an der sich flüssiges Metall einfangen kann. Schnallen und Nieten zur Befestigung, die ein Einfangrisiko darstellen könnten, sind im hinteren Drittel des Schuhs zulässig.
Quelle: BG BAU
Fußschutz für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen
Bei hohen Drücken (> 250 bar) und kurzer Lanzenlänge (< 0,75 m) ist spezieller Fußschutz (I oder II) erforderlich oder es sind spezielle Gamaschen zu verwenden (Schutzbereich durchgehend vom Fußrücken bis zum Schienbein).
Fußschutz zum Schutz gegen Kettensägenschnitte
Je nach Kettengeschwindigkeit gibt es unterschiedliche Schutzniveaus mit durchgehendem Schutzbereich vom Fußrücken bis zum Schienbein.Das Schutzmaterial muss dauerhaft am Schuh befestigt sein. Zulässig sind Sicherheitsschuhe (I, II) der Schuhformen C, D oder E.
Quelle: BG BAU
Fußschutz zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
Diese müssen der elektrischen Klasse 00 (500 V~ oder 750 V=) oder ggf. der elektrischen Klasse 0 (1000 V~ oder 1500 V=) entsprechen.
Der Fußschutz muss generell der Klassifizierungsart II entsprechen.
Orthopädischer Fußschutz
Auch orthopädischer Fußschutz muss baumustergeprüft und zertifiziert sein sowie ein CE-Zeichen tragen. Für einen Überblick über orthopädischen Fußschutz siehe Internetseite des Sachgebietes “Fußschutz”.
Fußschutz zum Schutz gegen Chemikalien (I, II)
Fußschutz der Klasse I soll gegen bestimmte Chemikalien schützen (Schuhform A ist nicht zulässig).Fußschutz der Klasse II ist gegen bestimmte Chemikalien hochwiderstandsfähig (Schuhform A oder B sind nicht zulässig).
Quelle: BG BAU
Fußschutz mit wärmeisolierendem Schuhunterbau (Sohlenkomplex)
Dieser ist bei Arbeiten auf heißen (z. B. Schwarzdeckeneinbau) oder extrem kalten Untergründen erforderlich.
Quelle: BG BAU
I: Fußschutz aus Leder oder anderen Materialien II: Fußschutz vollständig geformt oder vulkanisiert *): Anforderungen bauartbedingt erfüllt **): Nur bei Berufsschuhen (bei Sicherheitsschuhen bereits in den Grundforderungen enthalten)
Kennzeichnung
Kennzeichnung des Arbeitsbereiches in welchem Fußschutz zu benutzen ist: