Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

Mann an Leiter
Quelle: BG BAU

Gefährdungen

  • Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen mit hochgelegenen Arbeitsplätzen besteht die Gefahr des Abstürzens oder Durchstürzens.
  • Ein Sturz in ein Auffangsystem kann eine Verletzung grundsätzlich nicht ausschließen, jedoch die Schwere der Verletzungsfolgen mindern.
  • Versagen der PSAgA durch falsche Benutzung (z. B. Auffanggurt nicht richtig angelegt, Veränderung bzw. Ergänzung des Auffangsystems)

Auswahl/Benutzung

  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind zu benutzen, wenn
    • Absturzsicherungen (Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich
      und
    • Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze) unzweckmäßig sind.
Arbeiter an Stahlträger mit PSAgA
Quelle: BG BAU
zwei verschiedene Karabiner
Quelle: BG BAU
  • PSA gegen Absturz können benutzt werden
    • bei Arbeiten geringen Umfanges, z. B. in der Nähe von Flachdachkanten, oder in der Nähe von Bodenöffnungen,
    • an Gittermasten,
    • bei Montagearbeiten,
    • in Verbindung mit Steigeinrichtungen (Steigleitern, Steigeisengänge) Nummer 1 Nummer 4.
  • Dabei ist Folgendes zu beachten:
    • Auffangsysteme mit Auffanggurten und Geräten mit energieabsorbierender Funktion oder Falldämpfer benutzen, wenn Maßnahmen zum Auffangen Abstürzender oder Abrutschender durchzuführen sind Nummer 2.
  • Zum Befestigen von PSA gegen Absturz sind Anschlageinrichtungen geeignet, die DIN EN 795 entsprechen.
  • Anschlagmöglichkeiten an Teilen baulicher Anlagen können zur Befestigung benutzt werden, wenn deren Tragfähigkeit für eine Person nach den technischen Baubestimmungen mit einer Fangstoßkraft von 6 kN einschließlich den für die Rettung anzusetzenden Lasten nachgewiesen ist.
  • PSA gegen Absturz möglichst oberhalb des Benutzers anschlagen.
Mann auf Steigleiter mit PSAgA
Quelle: BG BAU
  • Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSA gegen Absturz benutzt werden.
  • Das Verbindungsmittel – Seil/Band – bei Benutzung straff halten und Schlaffseilbildung durch Einsatz einer Längeneinstellvorrichtung vermeiden. Höhensicherungsgeräte halten das Verbindungsmittel automatisch straff Nummer 5.
  • Die Verbindungsmittel (Seile/Bänder) nicht über scharfe Kanten beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern.
  • Nur Ausrüstungen mit Karabinerhaken auswählen, die eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen haben Nummer 3.
  • Steigschutzeinrichtungen nur mit Auffanggurt mit vorderer Steigschutzöse benutzen Nummer 4.
die Aufhängung
Quelle: BG BAU
  • Der Vorgesetzte hat geeignete Verfahren zur Rettung (z. B. mittels Abseilgeräten) von Beschäftigten festzulegen. Dabei beachten, dass durch längeres bewegungsloses Hängen im Gurt Gesundheitsgefahren entstehen können.
  • Die richtige und sichere Benutzung der PSA und die Ausführung der Rettung praktisch üben.
  • PSA gegen Absturz vor schädigenden Einflüssen, z. B. Öl, Säure, Lauge, Putzmittel, Funkenflug, Erwärmung über 60°, schützen und trocken lagern.

Kennzeichnung

  • Nur CE-gekennzeichnete Ausrüstungen benutzen.

Muster der CE-Kennzeichnung

CE 0299
  • Kennzeichnung des Arbeitsbereiches:

Prüfungen

  • PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Inaugenscheinnahme überprüfen.
  • Prüfung durch einen Sachkundigen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.
  • Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSA gegen Absturz nicht weiter verwenden. Sie sind der Benutzung zu entziehen, bis eine fachlich geeignete Person (z. B. Sachkundiger) der weiteren Benutzung zugestimmt hat.

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturz-Schutzausrüstungen
DGUV Information 212-870 Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
DGUV Information 212-515 Persönliche Schutzausrüstungen
DGUV Information 204-011 Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma
DGUV Grundsatz 312-001 Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSAgA und Rettungsausrüstungen
DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz